Bildungsurlaube
Was ist ein Bildungsurlaub?
Hessische Beschäftigte haben einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG). Die Freistellung von der Arbeit erfolgt zusätzlich zum Urlaubsanspruch bei voller Lohnfortzahlung für anerkannte Veranstaltungen der politischen Bildung, beruflichen Weiterbildung oder zur Schulung für ein Ehrenamt.
In Rheinland-Pfalz besteht ein Anspruch auf Bildungsfreistellung für berufliche und gesellschaftspolitische Weiterbildung in anerkannten Veranstaltungen nach dem Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) von Rheinland-Pfalz.
Die vhs Rüsselsheim lässt ihre Bildungsurlaube in der Regel von beiden zuständigen Ministerien anerkennen.
Wer kann Bildungsurlaub bekommen?
In beiden Bundesländern haben Beschäftigte, Auszubildende und in Heimarbeit Beschäftigte einen Anspruch. In Hessen gilt dies ausdrücklich auch für Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Unterschiede gibt es bei Beamt*innen und Auszubildenden (z.B. auch hinsichtlich der möglichen Bildungsinhalte). Arbeitgeber*innen kleinerer Betriebe können das Arbeitsentgelt erstattet bekommen. Informieren Sie sich am besten auf den Homepages der Ministerien.
Infos für Hessen
Infos für Rheinland-Pfalz
Was muss ich tun, um Bildungsurlaub zu bekommen?
Wenn Sie ein Bildungsurlaubsangebot ausgewählt haben, stellen Sie einen Antrag bei Ihrem Betrieb – bitte beachten Sie die Fristen! Die Bestätigung über die Anerkennung als Bildungsurlaub erhalten Sie von uns bei der Anmeldung.
Die Angebote kann man selbstverständlich auch ohne Freistellung vom Betrieb besuchen.