Fahrkosten
Als weitere Entlastung für Kursteilnehmenden gibt es die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Fahrtkosten zu erhalten.
Einen entsprechenden Antrag beim BAMF können Sie stellen, wenn Sie Leistungen nach dem AsylbLG, SGB II, SGB XII
oder SGB III beziehen.
Wichtig:
- Die Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und dem Kursort beträgt mindestens 5,0 Kilometer zu Fuß.
- Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn des Kurses gestellt werden.
- Eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich.
- Der Zuschuss gilt erst ab dem nächsten Kursabschnitt nach der Antragstellung.
Wir prüfen für Sie, ob diese Möglichkeit in Ihrem Fall besteht





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