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Programmheft 2026_2027

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Voraussetzung (Berechtigung, Verpflichtung)

FĂĽr wen sind die Kurse?

Für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die noch nicht genug Deutsch können (Sprachniveau B 1) und dauerhaft in Deutschland leben möchten.

Wer kann die Kurse besuchen?

  • Teilnehmende, die eine Berechtigung vom BamF (Bundesamt fĂĽr Migration und FlĂĽchtlinge) zum Besuch eines I-Kurses haben.
  • Teilnehmende, die von der Ausländerbehörde, dem Jobcenter oder dem Fachbereich fĂĽr Soziale Sicherung eine Berechtigung oder Verpflichtung bekommen haben.
  • Teilnehmende, die keine Berechtigung/Verpflichtung haben und den Kurs selbst bezahlen. Zu den Kosten

Die vhs bietet auch Hilfe bei der Antragstellung an.

Ihren Termin können Sie hier vereinbaren:
Servicecenters Kultur123
Am Treff 1
65428 RĂĽsselsheim

Ă–ffnungszeiten:
Montag - Freitag: 10:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 – 18:00 Uhr


Genauere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde oder dem BAMF.

BAMF - Bundesamt fĂĽr Migration und FlĂĽchtlinge - Teilnahme und Kosten

Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs