Voraussetzung (Berechtigung, Verpflichtung)
FĂĽr wen sind die Kurse?
Für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die noch nicht genug Deutsch können (Sprachniveau B 1) und dauerhaft in Deutschland leben möchten.
Wer kann die Kurse besuchen?
- Teilnehmende, die eine Berechtigung vom BamF (Bundesamt fĂĽr Migration und FlĂĽchtlinge) zum Besuch eines I-Kurses haben.
- Teilnehmende, die von der Ausländerbehörde, dem Jobcenter oder dem Fachbereich für Soziale Sicherung eine Berechtigung oder Verpflichtung bekommen haben.
- Teilnehmende, die keine Berechtigung/Verpflichtung haben und den Kurs selbst bezahlen. Zu den Kosten
Die vhs bietet auch Hilfe bei der Antragstellung an.
Ihren Termin können Sie hier vereinbaren:
Servicecenters Kultur123
Am Treff 1
65428 RĂĽsselsheim
Ă–ffnungszeiten:
Montag - Freitag: 10:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 – 18:00 Uhr
Genauere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde oder dem BAMF.
BAMF - Bundesamt fĂĽr Migration und FlĂĽchtlinge - Teilnahme und Kosten
Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs





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